Partizipation

Grundsatz: Partizipation bedeutet für uns, dass Kinder, egal wie klein sie auch sein mögen, ein Recht darauf haben, an Entscheidungen beteiligt zu sein, die sie unmittelbar als Person oder in der Gemeinschaft mit anderen betreffen und dass Lösungen nicht „von oben“ vorgegeben werden sondern in der Aushandlung miteinander entstehen.

  • Partizipation heißt bei uns, dass Kinder als Personen zu respektieren sind, anstatt sie zum Befehlsempfänger zu „degradieren“ bzw. einer überfürsorglichen oder aufgezwungenen Betreuung zu überlassen, sie nicht als „Objekt“ oder „unmündigen Menschen“ zu behandeln und sie nicht zuerst abzulenken um es dann zu „überraschen.
  • Unsere partizipativ handelnden Mitarbeiter machen im Umgang mit dem Kind deutlich, dass sie Kinder und auch Kleinkinder als kompetente, eigenständige Menschen achten, mit ihrer Eigenaktivität und Kreativität sowie Selbständigkeit und ihrem Eigensinn, ihrer Kommunikationsfähigkeit, ihrer sozialen Kompetenz und ihren Bedürfnissen nach Zugehörigkeit sowie individueller Selbstwirksamkeit unterstützen und fördern.
  • Kinder und Kleinkinder an Entscheidungen zu beteiligen bedeutet für uns, ihre Bestrebungen und Willensäußerungen als grundsätzlich berechtigt anzuerkennen, ihre Bedürfnisse feinfühlig wahrzunehmen und zu achten und verbal, aber vor allem auch nonverbal, Aushandlungsprozesse zu führen, mithilfe von Mimik, Gestik, Stimme… anstatt das Kind nur „gut gemeint“ zu umsorgen oder zu steuern.
  • Partizipation bedeutet für uns, dass die „Erwachsenen“ sich deutlich dazu bekennen, Kinder und Kleinkinder beteiligen zu wollen und von dort gesendete Signale erkennen und wahrnehmen zu wollen/zu können.

Ein (Klein-)Kind zu respektieren bedeutet für uns, es als eigenständigen Menschen mit einem eigenen Willen, welches in der Lage ist, seine Bedürfnisse zu erkennen und zu kommunizieren sowie ein Recht darauf hat, ernst genommen zu werden, zu behandeln.

Jedes unserer (Klein-)Kinder erhält ein Selbstbestimmungsrecht für körperliche Bedürfnisse, emotionale Bedürfnisse als auch das Recht auf Übernahme von Verantwortung.

Jedes unserer (Klein-)Kinder erhält ein Mitbestimmungsrecht für die Gestaltung des Alltags, den Regeln des Zusammenlebens sowie für die Ausgestaltung von Inhalt und Form von Angeboten, Projekten, Ausflügen… als auch das Recht, gemeinsam mit den Fachkräften über die Nutzung von Räumen und Material zu verfügen oder auch Anschaffungen – im Rahmen eines dafür bestimmten Budgets – zu tätigen.

In den ersten drei Lebensjahren achten wir insbesondere auf die Partizipation des Kleinkindes bei der Nahrungsaufnahme/-auswahl, beim Wickeln, beim Einschlafen sowie bei der Bewegungsentwicklung. Es werden keine „künstlichen“ Situationen hergestellt, sondern alltägliche Handlungen „laden“ zur Eigeninitiative, Beteiligung und somit zum „Erfahrungslernen“ ein.